Stand 04.04.2022 zur Corona-Krise:
Die Luisenkirchhöfe sind geöffnet und sollen auch in diesen schweren Zeiten für Sie ein Ort von Trost, Besinnung und innerer Einkehr sein.
Die Verwaltung bleibt, bis auf weiteres, für persönliche Anliegen geschlossen. Gern können Sie uns telefonisch in der Zeit von montags bis donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-14 Uhr, postalisch oder per Email unter mail@luisenkirchhoefe.com kontaktieren.
Hygienekonzept der Luisenkirchhöfe
vom 04.04.2022
Da die Pandemie noch nicht überwunden ist und die Infektionszahlen derzeit noch hoch sind, hat die Kirchhofsverwaltung
in Ausübung ihres Hausrechts folgende Regelungen zum Schutz der Trauergäste und der MitarbeiterInnen beschlossen.
1. Teilnahme an der Trauerfeier in der Kapelle und draußen
1.1 Menschen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben, werden dringend gebeten, nicht in der Kapelle
an der Trauerfeier teilzunehmen. Auch bei Erkältungssymptomen wird dringend um Vermeidung des Zutritts zu
geschlossenen Räumen gebeten.
1.2 Alle Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher sind gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln („Husten- und Niesetikette“,
Handhygiene) einzuhalten.
1.3 Der Eintritt in die Kapelle ist nur mit FFP2-Maske zulässig, sofern kein medizinischer Grund vorliegt, eine Maske nicht zu tragen.
Bei der Trauerfeier kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
1.4 Wir bitten, die üblichen Abstände zwischen den Sitzplätzen von 1,50m (Sitzplätze durch weiße Etiketten gekennzeichnet) einzuhalten.
Angehörige eines Haushalts oder einer Familie entscheiden über die Abstände in Eigenverantwortung.
1.5 Draußen ist das Tragen eines Mundschutzes frei gestellt.
2. Lüftungskonzept
2.1. Vor jeder Trauerfeier wird die Kapelle gründlich gelüftet.
2.2. Auch während der Veranstaltung wir auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet.
3. Kontakthygiene und Desinfektion
3.1 Die Berührung von Kontaktflächen wird nach Möglichkeit vermieden.
3.2 Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet. Die Anwesenden werden gebeten, beim Betreten
des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
3.3 Die Räume und Nebenräume (sanitäre Anlagen) werden im erforderlichen Umfang gereinigt, erforderlichenfalls desinfiziert.
4. Gesang in der Kapelle und draußen
4.1 Wegen des begrenzten Raumvolumens bitten wir auf gemeinsamen Gesang zu verzichten. Solistengesang ist möglich.
4.2. Bei Chorgesang, sowohl bei Proben als auch bei Gottesdiensten oder Konzerten tragen die Chorsängerinnen
und -sänger eine FFP2-Maske/medizinische Maske/ halten 2 Meter Abstand/ und sind negativ getestet.
Diese Regelungen gelten bis 30. Mai 2022.
Bischof Stäblein hat ein Wort geprägt, das Halt gibt:
Gott bleibt, bleiben Sie behütet!
Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns: +49 (0) 30 30 22 047 oder mail@luisenkirchhoefe.com. Wir helfen gerne weiter!